Kursvarianten der Fahrschule Hauer am Standort Baden

Führerscheinklasse "A + B + C" oder "A + B + C + E"

Kurzkurse

Es ist die Kombination eines Kurzkurses für die Klasse "A + B" und eines Normalkurses für die Klasse "C" bzw. "CE" möglich

  • Kursbeginn jede Woche Montag
  • Anmeldung mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn (für Sommerkurse so früh wie möglich!)
  • Kursdauer: 8 Kurstage
  • Die gewünschte Fahrstundenanzahl kann ebenfalls (bei Verfügbarkeit) innerhalb des Kurszeitraumes absolviert werden.

Normalkurse

  • Plane Deine Kursbesuche individuell nach Deiner Freizeit laut unserem Lehrplan
  • Kursmöglichkeiten um 10 Uhr, 13 Uhr, 15 Uhr und 18 Uhr

(jeweils in sich abgeschlossene Kursthemen, die sich alle 2 Wochen an anderen Wochentagen und zu anderen Uhrzeiten wiederholen)

 

Fahrstunden in der Zeit von 8 bis 20 Uhr möglich!

Beginn der Ausbildung

Die Anmeldung und der Beginn der Ausbildung kann 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag erfolgen. Nach Beendigung der theoretischen Ausbildung kann die PC-Prüfung sofort erfolgen. Die Fahrprüfung darf frühestens am Tag des 18. Geburtstages absolviert werden.

Ausbildungsphase 1

  • 20 theoretische Unterrichtseinheiten Grundwissen
  • 6 Einheiten klassenspezifischer Theorieunterricht "A"
  • 12 Einheiten klassenspezifischer Theorieunterricht "B"
  • 10 Einheiten klassenspezifischer Theorieunterricht "C"
  • 6 Einheiten klassenspezifischer Theorieunterricht "E"
  • 8 (mindestens) Fahrstunden à 50 Minuten für "B"
  • 14 Fahrstunden à 50 Minuten für "A" (ab dem 39. Lebensjahr 16)
  • 10 Fahrstunden à 50 Minuten für "C"
  • 4 Fahrstunden à 50 Minuten für "E"
  • 6 Stunden Erste-Hilfe-Kurs

 

Prüfungen

  • Die Theorieprüfung findet am PC statt, doch keine Angst, Vorkenntnisse am Computer sind nicht erforderlich! Die Theorieprüfung kann für alle Klassen an einem Tag absolviert werden.
  • Nach bestandener Theorieprüfung findet die Praxisprüfung beim nächsten Termin für die Klasse "A + B" statt (Theorie- und Praxisprüfung können nicht an einem Tag abgelegt werden).
  • Nach bestandener Fahrprüfung für die Klasse "A + B" kann beim nächsten Termin die Fahrprüfung für die Klasse "C" bzw. "E" abgelegt werden (Fahrprüfung für A, B, C, E an einem Tag ist rechtlich nicht erlaubt).
  • Nach bestandener Praxisprüfung ist die Ausbildungsphase 1 abgeschlossen und Du bekommst direkt vom Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein und ein behördliches Kostenblatt. Nach Einzahlung der behördlichen Gebühren bekommst Du Deinen Scheckkartenführerschein per Post an Deine Wohnadresse zugesandt.

 

Probezeit

Der Führerschein auf Probe ist (unabhängig vom Alter) auf 2 Jahre gültig. In dieser Zeit gilt striktes Alkoholverbot. Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr.

Ausbildungsphase 2

(muss nur für die Klassen A + B absolviert werden)

  • 2 bis 4 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung wird bei uns in der Fahrschule eine Perfektionsfahrt (2 Einheiten à 50 Minuten) mit Deinem eigenen Fahrzeug oder mit einem unserer Fahrzeuge durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt bei uns im Büro (nur für Klasse "B").
  • 3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung wird das vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining von uns in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC im Fahrtechnikzentrum Teesdorf durchgeführt . Prüfungen sind in der Ausbildungsphase 2 nicht vorgesehen!
  • 6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung wird bei uns in der Fahrschule eine Perfektionsfahrt (2 Einheiten à 50 Minuten) mit Deinem eigenen Fahrzeug oder mit einem unserer Fahrzeuge durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt bei uns im Büro (nur für Klasse "B").
  • Ausbildungsphase 2 für die Klasse A: Siehe Mehrphasenausbildung A

 

Hält man die Fristen bei der Ausbildungsphase 2 nicht ein, kann dies im schlimmsten Fall den Entzug der Lenkberechtigung nach sich ziehen!

Erforderliche Dokumente

Bei der Anmeldung unbedingt erforderlich:

  • Meldezettel
  • Reisepass oder Personalausweis
  • 1 aktuelles Passbild, das der EU-Norm entsprechen muss

Vor dem Einreichen um die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten erforderlich:

  • Absolvierung des kompletten Theoriekurses, der 12 Fahrstunden und der theoretischen Einweisung.
    Ärztliches Gutachten (Achtung: nur von bestimmten Ärzten zulässig!).
    Das ärztliche Gutachten gilt nur 18 Monate!

 

Vor der Anmeldung zur Praxisprüfung erforderlich:

  • Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung