PKW Führerschein mit 17 Jahren an den Standorten in Baden & Leobersdorf

Gesetzliche Bestimmungen für die vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B

Voraussetzungen

Bewerber: 

  • Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren möglich
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • Körperliche und geistige Reife
  • Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser nicht selbst der Begleiter ist
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung)
  • Einen oder zwei Begleiter

Begleiter:

  • Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
  • Besitz der Lenkberechtigung B seit mindestens 7 Jahren
  • Während der letzten 3 Jahre tatsächlich gefahren
  • Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

Allgemeines:

  • Bei Durchführung von Ausbildungsfahrten darf sowohl beim Bewerber als auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als   0,1 Promille betragen.
  • Bei den Ausbildungsfahrten muss das Fahrzeug mit den „L17-Tafeln“, die bei uns im Büro erhältlich sind, gekennzeichnet werden.
  • Bei Ausbildungsfahrten ist ein Fahrtenprotokoll zu führen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen. Jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und jeweiligen Begleiter zu unterschreiben. Der Fahrschule ist das Fahrtenprotokoll zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung vorzulegen.
  • Nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung ist dem Bewerber die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B zu erteilen. Im übrigen gelten die Bestimmungen über den Probeführerschein, wobei die Probezeit jedenfalls bis zum vollendeten 20. Lebensjahr des Besitzers der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B dauert.

Ausbildungsphase 1:

1. Anmeldung in der Fahrschule

2. Grundausbildung in der Fahrschule

  • Absolvierung der 32 vorgeschriebenen Theoriestunden gemäß unseres Lehrplanes.
  • 12 Fahrstunden (können parallel zur Theorieausbildung gemacht werden).
  • Nach Absolvierung aller Kurse und aller Fahrstunden: theoretische Einweisung im Ausmaß von einer Unterrichtseinheit. An der theoretischen Einweisung haben der Bewerber und ALLE zukünftigen Begleiter teilzunehmen.

3. Einreichen um die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten in der Fahrschule

Voraussetzungen:

  • Grundausbildung und theoretische Einweisung absolviert.
  • Ärztliches Gutachten der Führerscheinuntersuchung muss bereits vorliegen.

Der Bewerber erhält nach einigen Werktagen die Genehmigung von der Behörde per Post.

 

4. Ausbildungsfahrt 1.000 km im Privatfahrzeug

  • Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter (max. 0,1 Promille).
  • Der Begleiter muss darauf achten, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
  • Der Begleiter darf den Bewerber nicht in Situationen bringen, denen er nicht gewachsen ist.

 

5. Erste begleitende Schulung in der Fahrschule

  • Eine Fahrt im Privatfahrzeug unter Beobachtung des Fahrlehrers im Umfang einer Fahrlektion – Fahrlehrer sitzt hinten.
  • Ein individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem Bewerber und dem Begleiter über die Themen Geschwindigkeit und Blicktechnik im Ausmaß von einer Lektion.

6. Ausbildungsfahrt 1.000 km im Privatfahrzeug

  • Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter (max. 0,1 Promille).
  • Der Begleiter muss darauf achten, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
  • Der Begleiter darf den Bewerber nicht in Situationen bringen, denen er nicht gewachsen ist.

 

7. Zweite begleitende Schulung in der Fahrschule

  • Eine Fahrt im Privatfahrzeug unter Beobachtung des Fahrlehrers im Umfang einer Fahrlektion – Fahrlehrer sitzt hinten.
  • Ein individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem Bewerber und dem Begleiter über die Themen Partnerkunde und Gefahrenlehre im Ausmaß von einer Lektion.

 

8. Ausbildungsfahrt 1.000 km im Privatfahrzeug

 

9. Perfektionsschulung

  • Eine Fahrt im Privatfahrzeug unter Beobachtung des Fahrlehrers im Umfang von drei Fahrlektionen – Fahrlehrer sitzt hinten. In diesem Rahmen müssen eine Überlandfahrt, eine Autobahnfahrt, die Fahrzeugkunde und die Prüfungsvorbereitung enthalten sein.

 

10. Theoretische und praktische Fahrprüfung

  • Die Theorieprüfung darf abgelegt werden, sobald die vorgeschriebenen Theoriekurse absolviert wurden, d. h. auch schon VOR dem 17. Geburtstag. Zu bedenken ist allerdings, dass die Theorieprüfung nur 18 Monate gilt. Hat man die Praxisprüfung also nicht spätestens 18 Monate nach bestandener Theorieprüfung positiv absolviert, muss die Theorieprüfung wiederholt werden (verbunden mit Zusatzkosten)!!!!!!!
    Auch das ärztliche Gutachten ist nur 18 Monate gültig und müsste danach neuerlich erbracht werden (verbunden mit Zusatzkosten)!!!!!!!
  • Praxisprüfung: Der Bewerber darf zur Fahrprüfung antreten, wenn er die Theorieprüfung bestanden hat, das 17. Lebensjahr vollendet hat, 3.000 km Ausbildungsfahrt nachweist und alle begleitenden Schulungen in der Fahrschule absolviert hat.

Ausbildungsphase 2:

  • 3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung wird das vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining von uns in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC im Fahrsicherheitszentrum Teesdorf durchgeführt.
  • 6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung wird bei uns in der Fahrschule eine Perfektionsfahrt (2 Einheiten à 50 Minuten) mit Deinem eigenen Fahrzeug oder mit einem unserer Fahrzeuge durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt bei uns im Büro.

Hält man die Fristen bei der Ausbildungsphase 2 nicht ein, kann dies im schlimmsten Fall den Entzug der Lenkberechtigung nach sich ziehen!

Erforderliche Dokumente

Bei der Anmeldung unbedingt erforderlich:

  • Meldezettel
  • Reisepass oder Personalausweis
  • 1 aktuelles Passbild, das der EU-Norm entsprechen muss

Vor dem Einreichen um die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten erforderlich:

  • Absolvierung des kompletten Theoriekurses, der 12 Fahrstunden und der theoretischen Einweisung.
    Ärztliches Gutachten (Achtung: nur von bestimmten Ärzten zulässig!).
    Das ärztliche Gutachten gilt nur 18 Monate!

 

Vor der Anmeldung zur Praxisprüfung erforderlich:

  • Erste-Hilfe-Kurs-Bestätigung